5. (Zustellung). Kantonsgericht Schwyz 5 c) Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Mai 2017 fristgerecht Beschwerde mit folgenden Anträgen (KG-act. 1): 1. Es seien die Ziffern 1 a/b/c und 3 a/b der angefochtenen Verfügung vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei das Gesuch der Beschwerdegegnerin vollumfänglich abzuweisen und alle bereits angeordneten Massnahmen seien aufzuheben.