2. Eventualiter: Es sei eine vorsorgliche Massnahme von der Leistung einer Sicherheit in der Höhe von vorerst Fr. 4‘000.- mit Bezug auf den Schaden des Gesuchsgegners abhängig zu machen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Gesuchstellerin. Am 20. April 2017 verfügte der Einzelrichter am Bezirksgericht Küssnacht Folgendes (Vi-act. A.III):