b) richterlich zu verbieten, sein Boot während dieser baulichen Sanierungs- bzw. Renovationsarbeiten wieder im Bootshaus unterzubringen bzw. einzustellen. Kantonsgericht Schwyz 3 2. Die Anordnungen gemäss Ziff. 1 vorstehend seien im Sinne von Art. 265 ZPO superprovisorisch, mithin sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei, zu erlassen.