betreffend vorsorgliche Massnahmen, Verbot des Unterbringens eines Bootes im Bootshaus (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Küssnacht vom 20. April 2017, ZES 2017 34);- hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: