5. Zusammenfassend ist die Berufung als Beschwerde entgegenzunehmen. In Gutheissung der Beschwerde ist Dispositiv Ziffer 1 der Verfügung vom 28. Dezember 2016 aufzuheben. Von Amtes wegen und vollumfänglich aufzuheben ist sodann die Verfügung vom 13. Januar 2016 [recte: 2017]. Dispositiv Ziffer 1 der Verfügung vom 28.Dezember 2016 ist wie folgt zu ersetzen: Die Klage wird infolge Klagerückzug unter Vorbehalt der Wiedereinbringung abgeschrieben.