1. a) Der Bezirk Einsiedeln (nachfolgend: Beschwerdeführer) reichte am 30. Mai 2016 ein Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Einsiedeln ein und machte gegenüber der A.________ AG und der C.________ AG (nachfolgend: Beschwerdegegner) Ansprüche aus einem Werkvertrag geltend (Viact 1). Am 27. Dezember 2016 reichte der Beschwerdeführer die aussergerichtliche Vereinbarung der Parteien vom 13./27. Dezember 2016 ins Recht und ersuchte um Abschreibung des Verfahrens (Vi-act. 9).