- dass der Gesuchsgegner mit Berufung vom 2. Mai 2017 diesen Entscheid des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe beim Kantonsgericht anfocht und zusammengefasst geltend machte, er habe per Ende Mai 2017 die Kündigung erhalten, und dass er auch eine neue Wohnung suchen müsse (veränderte Einkommens- und Wohnverhältnisse, KG-act. 1); - dass Frau C.________ am 3. Mai 2017 telefonisch erklärte, der Gesuchsgegner habe wieder eine neue Stelle gefunden (KG-act. 8);