Die berufsmässig vertretene Klägerin hat für das Beschwerdeverfahren eine Kostennote über total Fr. 2‘269.30 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) eingereicht (KG-act. 9 und 9/1). Aus dieser ergeben sich 6.00 Stunden für die Ausarbeitung der Rechtsschrift sowie 0.80 Stunden für Korrespondenz mit der Klientin. Der aufgeführte Zeitaufwand von 6.00 Stunden für das Ausarbeiten der neunseitigen Rechtsschrift kann nicht als angemessen bezeichnet werden, zumal lediglich knapp fünf Seiten materielle Ausführungen zur Sistierung enthalten. Darüber hinaus erscheint der geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 300.00 als zu hoch.