__ AG belaufe sich auf Fr. 4‘021‘218’15. Nachdem die L.________ AG Anzahlungen im Umfang von Fr. 3‘065‘000.00 geleistet habe, verblieben offene Forderungen in der Höhe von Fr. 956‘218.10. Die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts werde für eine Teilsumme von Fr. 847‘193.50 verlangt, da diese Summe bereits im Rahmen der Anträge auf superprovisorische und provisorische Eintragung geltend gemacht worden sei und nachträglich nicht mehr geändert werden könne. Der Grund für die massive Kostenüberschreitung liege vor allem in einem ungenau ausgearbeiteten Devis, in Bestellungsänderungen vonseiten der L.______