1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 2‘500.00 werden der Berufungsführerin auferlegt und von ihrem Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 2‘500.00 bezogen. 3. Die Berufungsführerin hat den Berufungsgegner mit Fr. 2‘000.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) zu entschädigen.