Die Vorinstanz ging von einer normierten Dauer von zwölf Monaten aus (fünf Monate Summarverfahren und sieben Monate vereinfachtes oder ordentliches Verfahren). Vorliegend ist in Anlehnung an die Überlegungen der Vorinstanz und aufgrund des bereits längeren Summarverfahrens eine Dauer von siebzehn Monaten (zehn Monate Summarverfahren [November 2016 bis August 2017] und sieben Monate vereinfachtes oder ordentliches Verfahren [September 2017 bis März 2018]) anzunehmen. Bei einem streitigen Pachtzins von Fr. 1‘100.00 beträgt der Streitwert somit Fr. 18‘700.00;- Kantonsgericht Schwyz 14 beschlossen: