antwort vom 12. Mai 2017 eine Parteientschädigung von Fr. 2‘000.00 inkl. MWST und Auslagen, bei einem Arbeitsaufwand von sieben Stunden zum Stundenansatz von Fr. 250.00 (KG-act. 7). Dies erscheint angemessen, weshalb die Parteientschädigung auf Fr. 2‘000.00 festzusetzen ist.