Er habe fristgerecht einen Betrag in Höhe von Fr. 1‘100.00 bezahlt. Gemäss mietrechtlicher Lehre und Rechtsprechung sei die Zahlungsfrist (in casu von sechs Monaten) auch durch die versehentliche Zahlung eines zwar fälligen, aber noch nicht durch Zahlungsaufforderung abgemahnten Pachtzinses eingehalten.