Des Weiteren ist die Behauptung, die Zuweisung des Kindes in die Obhut des einen oder anderen Elternteils habe keine Auswirkungen auf die finanziellen Verhältnisse, in Zweifel zu ziehen. Derjenige Elternteil, in dessen Obhut das Kind verbleibt, hat bekanntermassen höhere Ausgaben, weshalb sich die Obhutszuweisung in aller Regel auf die finanziellen Verhältnisse auswirkt. Es bedürfte folglich weiterer Abklärungen bzw. einer Vertragsauslegung durch das Gericht, um die aufgezeigten Unklarheiten (Gültigkeit der Vereinbarung und Wirkung bezüglich des Scheidungsurteils) auszuräumen. Kantonsgericht Schwyz 9