Am 8. November 2016 nahm der Berufungsgegner zum letztgenannten Gesuch Stellung (Vi-act. 7). Dagegen replizierte die Berufungsführerin unaufgefordert am 17. November 2016, woraufhin der Berufungsgegner am 1. Dezember 2016 duplizierte (siehe Vi-act. 9 und 11).