treuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, übler Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Drohung und Diskriminierung laufen würden. Sie haben diesbezüglich ihre Strafanzeige vom 10. Januar 2017 betreffend die Beschwerdegegner Ziff. 1-8 (KG-act. 1/9), die entsprechende Eingangsanzeige der Staatsanwaltschaft (KG-act. 1/8) und die Strafanzeige vom 4. Juli 2017 (KG-act. 15/1) gegenüber dem Beschwerdegegner Ziff. 1 ins Recht gelegt und verweisen im Schreiben vom 27. Juni 2017 (KG-act. 13) auf weitere Strafanzeigen gegenüber der Schlichtungsbehörde im Mietwesen und dem P.________. Sie berufen sich damit sinngemäss auf den Ausstandsgrund gemäss Art.