b) Die Beschwerdeführer machen geltend, das P.________ habe bei der Genehmigung einer nicht eintretbaren, auf eine handlungsunfähige Partei ausgestellten Klagebewilligung beim Schlichtungsverfahren in derselben Sache wie das Ausweisungsverfahren ZES 2017 49 (recte: 46) mitgewirkt (KGact. 1, S. 2). Sie nehmen dabei Bezug auf die Verfügung des Beschwerdegegners Ziff. 1 im Verfahren APD 2017 001, in welcher eine Beschwerde gegen die Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde im Mietwesen des Bezirkes O.________ abgewiesen worden war, soweit darauf einzutreten war (KGact. 1/6).