Einzelrichter D.________ ist auf die Ausstandsbegehren in den Verfahren ZES 2017 046 und ZEV 2017 003 mit Verfügung vom 10. April 2017 nicht eingetreten (Vi-act. II in ZES 2017 049). Mit Eingabe vom 24. Februar 2017 (recte: 21. April 2017) fechten die Beschwerdeführer Ziff. 1-3 diese Verfügung des Vorderrichters an. Sie erneuern die geltend gemachten Ausstandsgründe und legen dar, weshalb gegen alle Richter des P.________ Ausstandsgründe vorliegen sollen. Sie stellen die folgenden Anträge: