__ auch hinsichtlich ihres Unterhalts direkt durch das Verfahren ihrer Eltern betroffen ist. Das gilt insbesondere bezüglich der Frage ihres anrechenbaren Bedarfs. Bezüglich der strittigen Frage, ob sie schon früher ein eigenes Zimmer zur Verfügung hatte, ob sie für die Besuche bei ihrer Mutter ein eigenes Zimmer wünschte, ob ein solches für sie eingerichtet wurde und damit der Wohnungswechsel der Gesuchstellerin damit zusammenhing, kann Tochter G.________ wohl am besten selber Auskunft erteilen. Ebenso hinsichtlich ihrer Mobilitätsbedürfnisse und der Betreuung und des Unterhalts durch ihre Eltern während ihres Welschlandjahres. Immerhin diesbezüglich wird auch Tochter G.___