Vogel/Spühler, Grundriss des Zivilprozessrechts, 8. Auflage, S. 199 N 48). Die Gesuchsgegnerin musste sich deshalb zum vorne herein bewusst sein, dass die Vorinstanz im Rahmen ihrer eigenen Anträge auch die Gegenanträge des Gesuchsgegners behandeln würde.