4. Fall einer der Parteien gegen diese Vereinbarung verstösst, so ist eine Konventionalstrafe von CHF 10‘000.00 geschuldet. Der Inhalt der Vereinbarung behält trotzdem seine Gültigkeit. 5. Sollte ein Punkt dieser Vereinbarung für ungültig erklärt werden, so behalten die übrigen Punkte dennoch ihre Gültigkeit. 6. Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Lachen/SZ.