hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Bezirksgerichtspräsident im Verfahren ZGO 2017 4 betreffend Aberkennungsklage mit Verfügung vom 30. März 2017 das Kautionsbegehren des Beklagten abgewiesen hat;