Kantonsgericht Schwyz Verfügung vom 5. Mai 2017 ZK2 2017 29 Mitwirkend Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin. In Sachen A.________, Aberkennungsbeklagter und Beschwerdeführer, gegen B.________, Aberkennungskläger und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, betreffend Kautionsbegehren, rechtliches Gehör (Beschwerde gegen die prozessleitende Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten vom 30. März 2017, ZGO 2017 4);-