Aktenmässig erstellt ist, dass die J.________ GmbH der Gesuchsgegnerin im Jahre 2014 einen Nettolohn von Fr. 22‘093.00 ausbezahlte, was rund Fr. 1‘841.00 pro Monat entsprechen (vgl. Vi-BB 1). Somit steht fest, dass die Gesuchsgegnerin im Oktober 2014 wusste, bei der J.________ GmbH ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 1‘841.00 zu erzielen. Im Weiteren liegt ein undatiertes „Certificate of insurance“ im Recht, in welchem für die Klägerin von einem jährlichen Salär von Fr. 24‘000.00 die Rede ist (Vi-KB 26). Diesbezüglich äusserte sich die Gesuchsgegnerin dahingehend, der Beleg sei provisorisch für die Versicherung erstellt worden.