cc) Der Gesuchsteller trug an der erstinstanzlichen Verhandlung vom 22. März 2016 vor, die renommierte Unternehmungsüberwachungsfirma V.________ habe am 9. November 2015 festgestellt, dass die Gesuchsgegnerin nach wie vor „proprietess“ eines „Private Business“ als „Dealer of shoes“ in Q.________ sei (Vi-act. A/III, S. 4 unten mit Hinweis auf Vi-KB 31 und 32; vgl. auch Vi-act. D21, S. 9). Die Gesuchsgegnerin erklärte dazu, es sei kein Datum ersichtlich, man könne damit „nicht viel anfangen“ (Vi-act. D2, S. 9 Abs. 2).