ein Umstand, der ebenfalls nicht notwendig ist (vgl. E. 3c/gg nachfolgend). Eine nachvollziehbare, mithin glaubhafte Stütze für die Annahme des vom Gesuchsteller behaupteten Warenbestands per Ende Dezember 2015 in der Höhe von rund Fr. 50‘000.00 lässt sich jedenfalls nicht finden. Kantonsgericht Schwyz 25