Gleichwohl müssen bzw. liegt es in der Natur der Sache, dass in der Cafeteria per Ende 2015 noch Vorräte vorhanden gewesen sein müssen, zumal es sich nicht nur um schnell verderbliche Waren handeln dürfte. In Anbetracht dieser Umstände ist deshalb von einem Restbestand an Lebensmitteln und Getränken per 31. Dezember 2015 auszugehen, wobei dieser in Nachachtung der eingereichten Buchhaltungsunterlagen auf rund Fr. 1‘000.00 bis Fr. 5‘000.00 zu veranschlagen ist, was zu einem maximal um Fr. 5‘000.00 höheren Jahresergebnis führt. Ein (genauer) Betrag lässt sich auch vorliegend kaum mehr beweismässig erstellen; ein Umstand, der ebenfalls nicht notwendig ist (vgl. E. 3c/gg nachfolgend).