ee) Der Gesuchsteller machte im erstinstanzlichen Verfahren geltend, gemäss dem Konto „4200 Verpflegungsaufwand“ seien z.B. Pinatas eingekauft und alles per Ende Jahr vollständig aufgebraucht worden. Pinatas würden typischerweise an Geburtstagspartys verwendet. In der Umsatzliste 2015 der J.________ GmbH seien aber keine Einnahmen aus Geburtstagsfeiern zu finden. Dagegen seien im „Summary Kasse“ 29 Geburtstage mit Kassaeinnahmen von Fr. 7‘247.60 allein für Januar 2015 ausgewiesen. Diese müssten sich ebenfalls im Konto „3420 Ertrag Geburtstagsfeiern“ niederschlagen, was aber nicht der Fall sei.