D8.4, S. 175). In der Erfolgsrechnung für die Periode 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 wurde ein gesamter Verwaltungsaufwand von Fr. 3‘357.84 aufgeführt (vgl. Vi- BB 5). Dabei handelt es sich aber bloss um eine Zwischenrechnung. Nach dem Gesagten erscheint der in der provisorischen Bilanz- und Erfolgsrechnung 2015 ausgewiesene Buchführungs- und Verwaltungsaufwand von Fr. 9‘365.80 nicht derart ausserordentlich hoch, als die Aufwendungen unter diesem Titel herabgesetzt werden müssten. Auch insoweit ist das Jahresergebnis 2015 der J.________ GmbH nicht zu erhöhen. Kantonsgericht Schwyz 20