der Gesuchsteller davon ausgeht, dass Ende 2015 Abos im Werte von nicht mehr als Fr. 3‘000.00 (anstatt Fr. 27‘452.00) nicht eingelöst gewesen seien. Unter dem Titel „noch nicht eingelöste Abos“ ist daher keine Erhöhung des Jahresergebnisses 2015 der J.________ GmbH vorzunehmen. bb) In der provisorischen Bilanz- und Erfolgsrechnung 2015 wurde der Buchführungs- und Beratungsaufwand mit Fr. 9‘365.80 ausgewiesen (Viact. D8.3). Der Gesuchsteller bringt vor, dieser Aufwand sei übersetzt, und legt dar, weshalb dieser Betrag auf Fr. 2‘000.00 herabzusetzen sei (vgl. KGact. 1, S. 9 f. N 7b).