aa) Zum Vorbringen des Gesuchstellers betreffend „noch nicht eingelöste Abos“ (vgl. KG-act. 1, S. 9 n 7a) ist Folgendes zu bemerken: Einzig in der provisorischen Bilanz 2015, in welcher ein Verlust von Fr. 6‘344.28 ausgewiesen wurde (vgl. Vi-act. D8.3), bzw. weder in der Jahresrechnung 2013/14 (vgl. BB 3) noch in der (Zwischen-)Bilanz per 30. September 2015, worin ein negatives Unternehmensergebnis von Fr. 19‘326.07 verzeichnet wurde (vgl. BB 5), wurde eine Position „noch nicht eingelöste Abos“ (im Betrag von Fr. 27‘452.00) aufgeführt.