c) Die Vorinstanz liess die vom Gesuchsteller vorgebrachten Korrekturen „im Gewinn“ 2015 der J.________ GmbH unbeachtet (vgl. angef. Verfügung, E. vi-ix S. 14-16). Der Gesuchsteller will indessen verschiedene Korrekturen im Gesamtbetrag von Fr. 128‘337.00 berücksichtigt haben (vgl. KG-act. 1, S. 9-12 N 7). Da die J.________ GmbH aus fünf gleichberechtigten Gesellschafterinnen bestehe, stehe der Gesuchsgegnerin ein Fünftel des Gewinnanspruchs, also Fr. 25‘667.00 zu, was Fr. 2‘139.00 pro Monat entspre- Kantonsgericht Schwyz 18