Erstmals am 27. Oktober 2015, also bloss ein paar Tage vor Beginn des Anstellungsverhältnisses bei der K.________ AG, erkundigte sich der Gesuchsteller nachweislich über ein Projektangebot, und zwar für einen M.________, gemäss welchem ein Tagessatz von Fr. 400.00 bezahlt werde (Vi-KB 22). Ausserdem kann dem E-Mail-Verkehr zwischen Kantonsgericht Schwyz 12