10.5 Monate : 12 Monate x 60 % x 80 %). Ausserdem habe die Gesuchsgegnerin gar nie behauptet, dass mit einem Tagesansatz von Fr. 850.00 ein monatliches Einkommen von Fr. 12‘000.00 erzielt werden könne. Darum verstosse die vorinstanzliche Berechnung gegen die Verhandlungsmaxime (KG-act. 1, S. 3-5 N 3a und c).