Pra 2016 Nr. 99; BGer, Urteil 4A_674/2016 vom 20. April 2017 E. 2.1). Überdies hat es sich über die Vollständigkeit der Behauptungen und Beweise zu versichern, wenn diesbezüglich ernsthafte Zweifel bestehen (BGer, Urteil 4A_674/2016 vom 20. April 2017 E. 2.1; BGE 125 III 231 E. 4a S. 239). Aus der Säumnis einer Partei darf im Rahmen der sozialen Untersuchungsmaxime nicht abgeleitet werden, die von der anwesenden Partei behauptete Tatsache sei nicht streitig bzw. anerkannt. Vielmehr kann und muss das Gericht selbst Beweis über formell Unbestrittenes führen, wenn es an der Richtigkeit von Angaben der anwesenden Partei erheblich zweifelt.