zahlbar monatlich jeweils im Voraus b. Im Übrigen werden die Anträge des Gesuchstellers abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind. 2. In Gutheissung von Antrag Ziffer 8 der Gesuchsgegnerin wird der Gesuchsteller verpflichtet, der Gesuchsgegnerin einen Prozesskostenbeitrag in Höhe von Fr. 5‘000.00 zu bezahlen.Donnerstag, 15. März 2018 3. Im Übrigen werden die Anträge der Gesuchsgegnerin abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind. 4. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 1‘500.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.