5.1 […]. 5.2 Der Gesuchsgegner verpflichtet sich, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab 1. September 2014 bis 31. Dezember 2014 Fr. 4‘100.00 pro Monat und ab 1. Januar 2015 Fr. 3‘600.00 pro Monat zu bezahlen, zahlbar monatlich jeweils im Voraus. 6.-8. […]. 9. Folgende Einkommenszahlen liegen zugrunde: - Gesuchstellerin: Fr. 0.00 / Monat bis Ende 2014, Fr. 1‘000.00 / Monat ab 1. Januar 2015 - Gesuchsgegner: Fr. 12‘000.00 / Monat. Kantonsgericht