Die Parteien beantragen, der Gesuchsgegner sei für berechtigt zu erklären, G.________ und H.________ wie folgt zu betreuen: a) jeden Mittwoch von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr, sowie b) an jedem zweiten Wochenende jeweils von Freitag nach Schulschluss bzw. 16.00 Uhr bis Montag, Schulbeginn bzw. 08.00 Uhr, erstmals vom 22. - 25. August 2014, sowie c-d) [Feiertagsbesuchsrecht], sowie e) [Ferienbesuchsrecht von sechs Wochen]. 5.1 […].