a) Die Gesuchsgegner berufen sich zur Begründung ihres Antrags auf ihren schlechten Gesundheitszustand und ihr hohes Alter. Die Gesuchsgegnerin habe im November 2015 einen Oberschenkelbeinbruch erlitten. Sie habe auch nach mehrmonatigen Aufenthalten in Spital und Kliniken immer noch schreckliche Schmerzen, laufe an Krücken und könne schwierige Treppen unmöglich begehen. Der Gesuchsgegner sei ebenso gehbehindert und leide an einer starken Zuckerkrankheit mit zeitweiser Beinlähmung. Ein kranker und gehbehinderter Mensch könne ein 8-Zimmerhaus mit drei Geschossen und schwierigen Treppen nicht innert Kürze geräumt und geputzt abgeben.