BGer vom 8. Juni 2015, 4A_152/2015, E.1.2). Ob dies auch gilt, wenn in einem Ausweisungsverfahren umstritten ist, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, und dem Ausweisungsbegehren in Verneinung dieser Frage stattgegeben wird, wurde bislang höchstrichterlich noch nicht Kantonsgericht Schwyz 4