2. Im Widerhandlungsfall ist die Gesuchstellerin berechtigt, die Liegenschaft F.________ auf Kosten der Gesuchsgegner 1 und 2 oder durch Dritte zu räumen oder räumen zu lassen und nötigenfalls zum Schutz die Ortspolizei beizuziehen, welcher die vorliegende Verfügung vorzulegen ist. 3. (Gerichtskosten) 4. (Parteientschädigung) 5. (Rechtsmittel) Kantonsgericht Schwyz 3 6. (Zustellung).