1. Die Gesuchsgegnerin 1 und der Gesuchsgegner 2 werden unter Androhung von Busse gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall angewiesen, bis spätestens 3. April 2017, 12:00 Uhr, die Liegenschaft an der F.________ (Grundbuch Gersau Nr. X und Nr. XY) vollständig zu räumen sowie in gereinigtem Zustand und mit allen Schlüsseln der Gesuchstellerin zu übergeben.