b) Rechtsanwalt Dr. B.________ wird aus der Kantonsgerichtskasse eine Entschädigung von Fr. 3‘619.70 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) ausgerichtet. Der Anspruch des Gesuchsgegners auf die reduzierte Parteientschädigung gemäss Ziffer 3 hiervor geht auf die Kantonsgerichtskasse über. c) Rechtsanwältin lic. iur. D.________ wird aus der Kantonsgerichtskasse eine Entschädigung von Fr. 1‘471.50 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) ausgerichtet. Kantonsgericht Schwyz 10