Indessen ist zu beachten, dass beide Parteien zusammen, nämlich durch die abgeschlossene Vereinbarung, die Gegenstandslosigkeit des Berufungsverfahrens zu vertreten haben. Vor diesem Hintergrund sind die Kosten des Berufungsverfahrens zu 2/3 dem Gesuchsgegner Kantonsgericht Schwyz 6