Sie vereinbarten einen Anweisungsbetrag von monatlich insgesamt Fr. 1‘300.00 sowie einen solchen von grundsätzlich Fr. 2‘000.00 pro Jahr, der aber erst aus dem 13. Monatslohn zu bezahlen ist und welcher Betrag monatlich ca. Fr. 167.00 ausmacht (KGact. 17/1). Der gesamte Ausweisungsbetrag entspricht also in etwa jenem, der von der Vorinstanz auf Fr. 1‘450.00 pro Monat (inkl. Anteil 13. Monatslohn) festgesetzt wurde.