, d.h. bis zum 30. Juni 2026, wobei im Dezember 2017 und im Dezember 2026 pro rata temporis nur Fr. 1‘000.00 zu bezahlen sind. Diese jährliche Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese nicht wegen der Sistierung oder Aufhebung zufolge Wohngemeinschaft der Klägerin mit einer erwachsenen Person oder wegen Heirat der Klägerin hinfällig wird.“