„Der jeweilige Arbeitgeber des Beklagten, derzeit die G.________ AG, ist richterlich anzuweisen, der Klägerin vom Lohn des Beklagten folgende Beträge zu bezahlen: a) monatlich Fr. 1‘100.00 bis zum Vormonat des ordentlichen Abschlusses einer Erstausbildung des Kindes I.________, mindes- Kantonsgericht Schwyz 4