3. Dagegen erhob der Gesuchsgegner mit Eingabe vom 30. März 2017 Berufung mit dem Antrag, es sei das Gesuch um Schuldneranweisung abzuweisen. Ausserdem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin (KG-act. 1). Kantonsgericht Schwyz 3 Die Gesuchstellerin trug mit Berufungsantwort vom 12. April 2017 auf Abweisung der Berufung an und ersuchte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners (KG-act. 6).