betreffend Schuldneranweisung nach Art. 177 ZGB (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 17. März 2017, ZES 2017 17);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 29. April 2015 verpflichtete das Kantonsgerichts Schwyz den Gesuchsgegner, der Gesuchstellerin einen Kinderund Ehegattenunterhaltsbeitrag von insgesamt Fr. 1‘450.00 pro Monat zuzüglich Kinderzulagen zu bezahlen (Vi-KB 3 und 4).