a) Ob eine juristische Person Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, ist eine rechtliche Frage, die unabhängig davon gerügt werden kann, ob das Gericht die betreffende Rechtsgrundlage erwähnt oder nicht. Grundsätzlich ist eine juristische Person von der verfassungsmässigen Garantie der unentgeltlichen Rechtspflege ausgeschlossen.